§ 14.06 – Bad Salzig
Die Reede erstreckt sich vor Bad Salzig am linken Ufer von km 564,00 bis km 567,60. normal normal Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 564,00 bis km 565,70. normal normal Für Fahrzeuge, ausgenommen Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 566,20 bis km 566,70. normal normal Für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 566,70 bis km 567,00. normal normal Für Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 2 oder 3 führen müssen, wird bestimmt: normal Liegestelle von km 567,10 bis km 567,60. normal normal Abweichend von § 10.01 Nr. 2 dürfen Fahrzeuge innerhalb der Grenze der Reede verkehren, solange an nur einem der Richtpegel Kaub oder Koblenz die Hochwassermarke II überschritten ist. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Die Reede vor Bad Salzig reicht von km 564,00 bis km 567,60.
- Für Fahrzeuge ohne spezielle Bezeichnung ist die Liegestelle von km 564,00 bis km 565,70.
- Fahrzeuge, die eine bestimmte Bezeichnung haben, dürfen von km 566,20 bis km 566,70 liegen.
- Schubschiffe mit der entsprechenden Bezeichnung dürfen von km 566,70 bis km 567,00 liegen.
- Fahrzeuge mit anderen Bezeichnungen dürfen von km 567,10 bis km 567,60 liegen, und es gelten besondere Regelungen bei Hochwasser.